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RSV Immunisierung von Säuglingen

 

Was Eltern wissen sollten

 

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein häufiges Virus, 50-70% der Kinder infizieren sich bis zum 1. Lebensjahr. Nahezu alle Kinder sind bis zum Ende des 2. Lebensjahres mit den Viren in Kontakt gekommen. Besonders bei Säuglingen kann es schwere Atemwegsinfektionen verursachen. Frühgeborene und Säuglinge mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet, aber auch gesunde Kinder können schwer davon betroffen sein. Insgesamt müssen in Deutschland 25.000 Babys aufgrund einer RSV Infektion stationär behandelt werden. Eine wirksame ursächliche Therapie gibt es nicht, nur die Symptome können gelindert werden. Die RSV-Impfung bietet einen wirksamen vorübergehenden Schutz vor schweren Infektionen. Hier finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

 

**Pro**: Warum eine RSV-Impfung sinnvoll sein kann

1. Schutz vor schweren Infektionen: RSV kann schwere Atemwegserkrankungen wie Bronchiolitis und Lungenentzündung verursachen. Durch die Impfung lässt sich das Risiko eines Krankenhausaufenthalts aufgrund einer RSV-Infektion um 80 % reduzieren. Besonders gefährdete Gruppen sind Frühgeborene sowie Säuglinge mit chronischen Lungenerkrankungen oder Herzfehlern. Für diese Kinder wurde die RSV-Impfung schon seit Jahren erfolgreich eingesetzt.

2. Neu ist die Indikation für alle Säuglinge ohne Risikofaktoren, welche ab dem 1.4.2024 geboren wurden. Diese machen zahlenmäßig 80% der schweren Verläufe aus. Mit der RSV Impfung wird eine breite Prävention besonders in der RSV-Saison im Herbst/Winter ermöglicht. Wir erwarten die Auslieferung des Impfstoffes ab Ende Oktober.

 

**Kontra**: Mögliche Bedenken bei der RSV-Impfung

1. Nebenwirkungen: Wie bei jeder Impfung können Nebenwirkungen auftreten, darunter lokale Reaktionen wie Schwellungen an der Einstichstelle 0,3% der Kinder, Fieber oder Unwohlsein 0,3% der Kinder oder Hautausschlag 0,7% der Kinder. Schwere Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen bis hin zum allergischen Schock sind möglich, wurden bisher allerdings nicht gemeldet.

2. Fehlende Langzeitwirkung: Bei der RSV Immunisierung handelt es sich um die Verabreichung eines Antikörpers, der eine sofortige Leihimmunität vermittelt für die Dauer von mindestens 6 Monaten. Die RSV-Impfung wird bereits seit 1999 erfolgreich bei Frühgeborenen und besonders gefährdeten Säuglingen angewendet. Wirkung und Sicherheit dieser Impfung sind gut erforscht. Neu ist die Anwendung für die breite Masse gesunder Säuglinge, weshalb mögliche Effekte auf die allgemeine Bevölkerung weiterhin beobachtet werden müssen. Bedeutet: Inwiefern eine Verschiebung der Erkankungen ins zweite Lebensjahr durch die Impfung erfolgt ist bisher noch nicht geklärt. Eine Auffrischung wird bei Kindern ohne Risikofaktoren nicht durchgeführt.

 

**Fazit**: 

 

Die RSV-Impfung bietet einen bewährten Schutz vor schweren Atemwegserkrankungen und kann das Risiko eines Krankenhausaufenthalts in der ersten RSV Saison des Babys um etwa 80 % reduzieren. Sie wird seit Jahren erfolgreich bei gefährdeten Säuglingen eingesetzt und ist jetzt auch für die allgemeine Säuglingsbevölkerung zugänglich.

 

Ausführliche Antworten auf viele Fragen über die FAQ bei der STIKO am RKI unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV-Prophylaxe/FAQ_Liste_gesamt.html

www.infovac.ch/docs/public/virus-respiratoire-syncytial/nirsevimab-zur-immunisierung-gegen-das-respiratorische-synzytial-virus--rsv-.pdf

 

https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/rsv-prophylaxe-passive-immunisierung-die-pharmaherstellern-aktiv-nuetzt.html

 

Bitte beachten Sie, dass die RSV Immunisierung einer sorgfältigen Koordination zwischen Ihnen, der Praxis und der Apotheke bedarf.

Falls Sie sich für die Immunisierung Ihres Kindes entscheiden beachten Sie bitte folgendes Vorgehen:

 

 

1. Versicherung:

Neugeborene können aus organisatorischen Verwaltungsgründen erst dann geimpft werden, wenn eine Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse vorliegt. Es reicht NICHT, wenn Sie uns eine vorläufige Versicherungsbestätigung vorlegen.
Daher die große Bitte: Setzen Sie sich nach der Geburt SCHNELLSTMÖGLICH mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und beantragen SCHNELLSTMÖGLICH die Ausstellung einer eigenen Versichertenkarte für Ihr Kind. Bitte vereinbaren Sie erst dann einen Impftermin, wenn Sie eine Versichertenkarte vorliegen haben; anderenfalls können wir die Impfung leider KEINESFALLS durchführen

 

2. Rezept und Impfung

Der Impfstoff wird, solange mit den Kassen noch keine Sprechstundenvereinbarung besteht, über die Praxis auf den Namen Ihres Kindes bestellt und ist individuell auf dessen Gewicht abgestimmt. Da der Impfstoff sehr empfindlich ist und nur für Ihr Kind verwendet werden kann, ist es wichtig, den geplanten Impftermin einzuhalten. Eine längere Bevorratung des Impfstoffes in der Praxis ist ausgeschlossen.

 

3. Einverständniserklärung

Bitte lesen Sie sorgfältig die Einverständniserklärung und bringen Sie diese zum Termin mit

https://www.forum-impfen.de/images/patauf/de/rsv_beyfortus.pdf

 

Aufklärungsmerkblätter in verschiedenen Sprachen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/RSV-aufklaerungsbogen.html

 

Ihr Praxisteam Dr. Bavand/Dr. Krieg